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  1. Bei einer Alarmierung während einer Wechselpause („fünf Minuten – Pause“) nehmen die Lehrer jeweils die Klassen mit nach draußen, die ihnen auf den Fluren bzw. in den Treppenhäusern begegnen. Schüler auf Toiletten und in unübersichtlichen Ecken nicht vergessen! Ist eine Klasse bereits im Raum für die nächste Unterrichtsstunde, gilt Punkt 3.

 

  1. Erfolgt eine Alarmierung während der großen Pausen, so geleiten die aufsichtsführenden Lehrer sämtliche Schüler zum Sammelplatz. Die übrigen im jeweiligen Gebäude befindlichen Lehrer durchsuchen auf dem Weg nach draußen die Schulgebäude nach Schülern, die sich berechtigter- oder unberechtigterweise dort aufhalten und nehmen sie mit zum Sammelplatz.

 

  1. Nach dem Eintreffen auf dem Sammelplatz - Schulhof des Primarbereiches bei Alarm im Sekundarbereich bzw. Spielfläche oberhalb des Schulhofes des Primarbereiches bei Alarm im Primarbereich - stellt der Lehrer die Vollzähligkeit der anwesenden Schüler fest und meldet dies dem Schulleiter. Der Schulhof des Primarbereiches ist im Übrigen auch der Sammelplatz für die Klassen, die sich zum Zeitpunkt der Alarmauslösung in der Turnhalle, im Musikraum und im Raum für T/TW befinden. Alle Schüler haben das jeweilige Schulgebäude und die oben erwähnten extern gelegenen Räume zu verlassen.

 

  1. Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, kann also eine Klasse ein Schulgebäude nicht verlassen, so bleiben die Schüler in ihrem Raum, bis Rettung kommt bzw. der Lehrer führt sie in einen anderen Raum, der nicht unmittelbar bedroht und für die Rettungsmannschaften leichter erreichbar ist. In solchen Fällen sind die Türen zu schließen, die Fenster zu öffnen und sich nach außen bemerkbar zu machen. Die Lehrer müssen die Schüler vor unüberlegten Schritten zurückhalten.

 

  1. Die Schüler sind durch den Klassenlehrer einmal im Schuljahr über den Alarmplan zu unterweisen und darauf hinzuweisen, dass in jedem Fall ein Auslösen des Alarms als Ernstfall zu betrachten ist. Jeder Missbrauch wird geahndet bzw. ist strafbar. In jedem Fall sind die zivilrechtlichen Folgen einer missbräuchlichen Alarmauslösung zu tragen.

 

Heyerode, 20.12.2022                                                        Matthias Böhm - Schulleiter

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