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Satzung des Fördervereins der Regelschule Heyerode

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen "Verein der Freunde und Förderer der Regelschule Heyerode". Nach Eintragung in das  Vereinsregister erhält   er den Zusatz "eingetragener Verein (e.V.)".            
  2. Der Verein hat seinen Sitz in der Regelschule Heyerode.
  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 
§ 2 Zweck des Vereins
 
   1.  Der ausschließliche und unmittelbare Zweck des Vereins ist die Förderung von Erziehung und Bildung, insbesondere durch Förderung der pädagogischen Arbeit der Regelschule Heyerode, seiner Schülerinnen und Schüler. Diesem Zweck sollen in erster Linie dienen:
  1. die Unterstützung bei der Anschaffung von Lehr- und Lernmitteln sowie bei der Verbesserung der Lernbedingungen soweit der Träger zu seiner Anschaffung nicht verpflichtet ist beziehungsweise sie vom Träger der Schule nachweislich nicht angeschafft werden können,
  2. die Unterstützung von kulturellen und anderen außerfachlichen Veranstaltungen der Schule, wie z. B. Schulfesten, Sportfesten, Theater-und Musikaufführungen, Tagen der offenen Tür, Schul- und Klassenfahrten.
     2.  Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 bis 68 AO). Die Tätigkeit des Vereins ist selbstlos. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
     3.  Der Zweck des Vereins ist nicht auf Gewinnerzielung gerichtet. Mittel dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mit­teln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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