Belehrung zum Verhalten im Sportunterricht

  1. Der Weg zur Turnhalle führt über den Gehweg entlang des Schulhofes der Primarstufe. Die Schüler der Klassen 5 und 6 gehen gemeinsam mit dem Sportlehrer zur Turnhalle. Ab Klassen 7 gehen die Schüler unter Beachtung des Verkehrs selbstständig. Das Turnhallengebäude sowie die Turnhalle werden nur gemeinsam mit dem verantwortlichen Sportlehrer betreten.
  2. Verhalten in den Umkleiden – Die Schüler verhalten sich ruhig und rücksichtsvoll. Fenster dürfen nur in Kippstellung gebracht werden und sind nach dem Sportunterricht wieder zu schließen.
  3. Sportkleidung – Im Sportunterricht ist angemessene und funktionelle Sportkleidung zu tragen (Sport-Shirt/T-Shirt, Sporthose, Sportschuhe). Um Verletzungen zu vermeiden sollte diese keine Bänder, Kordeln oder sichtbare Reißverschlüsse besitzen, ausreichende Bewegungsfreiheit bieten und darf bei motorischen Tätigkeiten, beim Helfen und Sichern nicht hinderlich sein. Hat ein Schüler keine sportgerechte Kleidung im Sportunterricht an, stellt dies einen Verstoß gegen die Verwaltungsvorschrift zur Sicherheit im Schulsport, 1. Teil, Punkt 5 dar. Insofern kann ihm die Sportlehrkraft aus Sicherheitsgründen die Teilnahme am Unterricht verweigern. Er wird dann in anderer Form betreut. (theoretische Aufgaben, Teilnahme am Unterricht einer anderen Klasse). Dadurch versäumte Leistungsüberprüfungen können mit der Note 6 bewertet werden und sind nachzuholen. Kann der Schüler 3-mal keine angemessene Sportkleidung vorweisen, wird das als Leistungsverweigerung gewertet und mit der Note 6 bewertet.
  4. Schmuck in jeglicher Form (Uhren, Ohrringe, Piercings, Freundschaftsbänder, …) ist im Sportunterricht abzulegen. Lange Haare Haare, die das Sichtfeld beeinträchtigen sind zu fixieren. Auch lange Fingernägel stellen im Sportunterricht eine Gefahr dar und sind daher ungeeignet. Der betreffenden Schüler/in wird von der Teilnahme am Sportunterricht bzw. speziellen Lerninhalten, bei denen eine Gefährdung möglich ist, ausgeschlossen. (Siehe Punkt 3) Auch Brillen sollten aufgrund der Verletzungsgefahr abgelegt, lose Zahnspangen müssen im Sportunterricht entfernt werden und verbleiden in der Umkleidekabine. Im Weigerungsfall wird der Schüler vom Unterricht aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Sollten Leistungsfestellungen an diesem Tag erfolgen, können sie mit der Note 6 bewertet werden und sind nachzuholen.
  5. Verhalten in der Turnhalle – Hier gilt die Hallenordnung. Die Schüler haben während des Unterrichts den Anweisungen des Sportlehrers Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den Ausschluss vom Unterricht zur Folge haben. Sollte es während des Unterrichts zu Verletzungen oder Beschädigungen von Sportgeräten kommen, ist dies unverzüglich der Sportlehrkraft zu melden. Das Betreten der Geräteräume ist ohne Beauftragung durch die Lehrkraft sowie das Verlassen der Turnhalle ohne vorherige Rücksprache mit der Lehrkraft nicht gestattet.
  6. Verhalten bei Krankheit - Eine Befreiung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht kann in der Regel nur durch ein ärztliches Attest Eine Sportbefreiung stellt keine Unterrichtsbefreiung dar. Da der Schüler also trotzdem im Sportunterricht anwesend sein muss, ist das Mitbringen von Sportschuhen aus hygienischen und Sicherheitsgründen erforderlich! Bei Teilattesten ist die komplette Sportkleidung mitzubringen. In Ausnahmefällen (kurzfristige Verletzungen oder Erkrankungen) ist eine schriftliche Information über die Einschränkung durch die Eltern an den Sportlehrer zu richten. Sportkleidung ist in jedem Fall mitzubringen. Auch durch Krankheit versäumte Leistungsüberprüfungen sind nachzuholen.

Diese Regelungen basieren auf den Thür. Verwaltungsvorschriften:

FAQ Sicherheit im Schulsport

 

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