Unstrut-Hainich-Kreis
Staatliche Gemeinschaftsschule 
Südeichsfeld
"Johann Wolfgang von Goethe" 
Karlstraße 11
99988 Südeichsfeld OT Heyerode

Fon: (03 60 24) 8 92 18

Fax: (03 60 24) 8 05 18

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Web: tgs-südeichsfeld.de

Mediennutzungsordnung für den Einsatz der Leih-iPads in der Schulzeit

 

Die Mediennutzungsordnung für den Einsatz von Tablets ist eine Ergänzung zur Hausordnung unserer Schule.

 

1. Nutzung der Tablets

Die iPads sind für unterrichtliche Zwecke bestimmt.
Computerspiele sind in der Schule nicht erlaubt, außer sie dienen schulischen Zwecken.
Die Nutzung der Tablets während der Unterrichtszeit erfolgt ausschließlich auf Anweisung der Lehrkraft.
Das Nutzen sozialer Netzwerke jeglicher Art ist während der Schulzeit verboten, es sei denn, dies ist für den Unterricht erforderlich und durch die Lehrkraft bekannt gegeben.
Generell ist die Nutzung des Internetzugangs der Schule auf unterrichtliche Zwecke zu beschränken.
Die von der Schule/dem Schulträger bereitgestellten Apps dürfen nicht gelöscht werden.
Die Schülerinnen und Schüler sind für den pfleglichen Umgang mit den Leih-iPads verantwortlich.

 

2. Schülerinnen und Schüler

Persönlichkeitsrechte, vor allem das Recht am eigenen Bild und der Schutz personenbezogener Daten, müssen jederzeit geachtet werden. Weder Mitschülerinnen und Mitschüler noch Lehrkräfte dürfen ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen fotografiert, gefilmt oder anderweitig aufgenommen werden.

Foto-, Filmaufnahmen und Audiomitschnitte sind auf dem Schulgelände nur zu schulischen Zwecken und mit Erlaubnis einer Lehrkraft gestattet. Eine Bereitstellung dieser Inhalte im Internet oder auf sozialen Medien ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hiervon können für einzelne Schülerprojekte von der Schulleitung erteilt werden.

Fotos, Filme, Musik und andere Medieninhalte dürfen nicht auf dem Gerät gespeichert, genutzt, versendet oder anderen zur Verfügung gestellt werden, wenn diese rassistischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen, ehrverletzenden oder nicht altersgerechten Inhalts sind. Sollten bei Internetrecherchen versehentlich derartige Inhalte aufgerufen werden, ist dies sofort der Lehrperson zu melden.

Besteht ein konkreter Verdacht, dass eine Schülerin/ein Schüler während des Unterrichts jugendgefährdende Inhalte auf das Tablet verbracht hat, ist die Lehrkraft berechtigt, das Tablet einzuziehen und die Eltern/Behörden zu informieren.

Das Urheberrecht muss jederzeit gewahrt werden. Der Download oder das Streaming von Musik, Filmen oder Spielen ist in der gesamten Schule ausdrücklich verboten, sofern es nicht explizit durch eine Lehrkraft angeordnet wurde.

 

 3. Lehrerinnen und Lehrer

Die Lehrerinnen und Lehrer unterstützen die Schülerinnen und Schüler dabei, die Regeln dieser Nutzungsordnung einhalten zu können. Dazu informieren sie sie insbesondere über Persönlichkeits- und Urheberrechte.

Die Lehrkräfte achten die Persönlichkeitsrechte der Schülerinnen und Schüler. Bild- und Tonaufnahmen dürfen nur für unterrichtliche Zwecke gemacht werden.

Die Lehrerinnen und Lehrer nutzen die Möglichkeiten der elektronischen Datenspeicherung nicht, um geheim Arbeitsergebnisse der Schülerinnen und Schüler zu bewerten. Maßgabe ist hier der übliche Umgang mit analogen Ergebnissen (Einsammeln von Mappen oder Heften).

 

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Verstöße gegen diese Regeln können die verantwortlichen Lehrkräfte durch einen zeitlich befristeten Ausschluss des Schülers/der Schülerin von der Nutzung der Leih-iPads und ggf. durch weitere pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen ahnden.

 

 

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